Inhaltübersicht |
§ 1 | Zweck |
§ 2 | Ziele der Lehrkräftebildung |
§ 3 | Inhalte der Lehrkräftebildung |
§ 4 | Gliederung der Lehrkräftebildung |
§ 5 | Studium |
§ 6 |
Vorbereitungsdienst, pädagogische Zusatzausbildung und pädagogische Ausbildungen |
§ 7 | Fortbildung und Personalentwicklung |
§ 8 | Berufseinstieg |
§ 9 | Verpflichtung zur Fortbildung |
§ 10 | Fortbildungsportfolio |
§ 11 | Fortbildungsplanung der Schule |
§ 12 | Fortbildungsbudgets |
§ 13 | Weiterbildung |
§ 14 | Träger und Zuständigkeiten |
§ 15 | Verwaltungsvorschriften |
§ 16 | Änderung der Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter |
§ 17 | Änderung der Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen |
§ 18 | Änderung der Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen |
§ 19 | Änderung der Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen |
§ 20 | Änderung der Lehrkräfte-Seiteneinstiegsverordnung |
§ 21 | Änderung der Landesverordnung über die pädagogische Ausbildung und Prüfung für das Lehramt der Lehrerin oder des Lehrers für Fachpraxis und der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an berufsbildenden Schulen |
§ 22 | Inkrafttreten |