§ 12
Vorlage an den Verfassungsgerichtshof
Hat der Wahlprüfungsausschuss Zweifel, ob eine Vorschrift, auf deren Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, mit Verfassungsrecht vereinbar ist, legt er die Wahlprüfungssache dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vor.