§ 8
Selbstverwaltungsangelegenheiten
Zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten gehören insbesondere
- 1.
die Einschreibung der Hörerinnen und Hörer,
- 2.
die Planung und Organisation des Lehrangebots,
- 3.
die wissenschaftliche Aus- und Weiterbildung, die Hochschulprüfungen sowie die Verleihung von Hochschulgraden einschließlich der Promotion und der Habilitation,
- 4.
die Planung und Durchführung der Forschung,
- 5.
die Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
- 6.
die Mitwirkung bei Berufungen,
- 7.
die Weiterbildung des Personals,
- 8.
die Regelung der sich aus der Mitgliedschaft zur Hochschule ergebenden Rechte und Pflichten der Mitglieder,
- 9.
die Verwaltung eigenen Vermögens,
- 10.
die Vorschläge in Angelegenheiten des Hochschulbaues,
- 11.
die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Wahrnehmung der Aufgaben der Hochschule und
- 12.
die Wahrnehmung der Verantwortung in Forschung und Lehre nach § 4 und die Qualitätssicherung nach § 5.