Landesverordnung über den „Naturpark Vulkaneifel“ Vom 7. Mai 2010
§ 4 Verhältnis zu sonstigen Schutzgebieten
Besondere Rechtsvorschriften über sonstige naturschutzrechtlich geschützte Gebiete auf der Fläche des Naturparks, insbesondere solche über Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete, bleiben unberührt.