§ 2
Landschaftsraum des Naturparks
(1) Der „Naturpark Vulkaneifel“ umfasst die Verbandsgemeinden Daun, Hillesheim und Kelberg sowie Teile der Verbandsgemeinden Gerolstein und Obere Kyll im Landkreis Vulkaneifel, Teile der Verbandsgemeinde Manderscheid im Landkreis Bernkastel-Wittlich und Teile der Verbandsgemeinde Ulmen im Landkreis Cochem-Zell.
(2) Die Grenze des „Naturparks Vulkaneifel“ ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte gekennzeichnet.