§ 9
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 9. September 2011 (GVBl. S. 353, BS 2013-1-23) außer Kraft.
Mainz, den 14. Juni 2014
Der Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur
Roger Lewentz