§ 6
Allgemeine Bestimmungen
(1) Auf der Transparenz-Plattform des Landes werden vorbehaltlich der §§ 14 bis 17 die in § 7 genannten Informationen in elektronischer Form zugänglich gemacht.
(2) Bereits vorhandene Informationsangebote können vorbehaltlich der §§ 14 bis 17 in die Transparenz-Plattform integriert werden.
(3) Die Transparenz-Plattform enthält eine Suchfunktion sowie eine nicht anonyme Rückmeldefunktion. Die Rückmeldefunktion soll es den Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, vorhandene Informationen zu bewerten und auf Informationsdefizite und Informationswünsche aufmerksam zu machen.
Fußnoten