§ 40
Aufgabe
(1) Mit dem erfolgreichen Abschluss des freiwilligen 10. Schuljahres zum Erwerb des Hauptschulabschlusses an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird die Qualifikation der Berufsreife als ein Abschluss der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss) erworben.
(2) Das freiwillige 10. Schuljahr zum Erwerb des Hauptschulabschlusses kann bei nicht erfolgreichem Besuch nur einmal wiederholt werden.