Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus,
Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien
(Übergreifende Schulordnung)
Vom 12. Juni 2009
§ 76
Hinweis auf erworbene Abschlüsse
Schülerinnen und Schüler, die eine Schule verlassen und in einer früheren Klassenstufe einen Abschluss erworben haben, erhalten ein Abgangszeugnis mit einem Vermerk über den erreichten Abschluss.