- 1.
sieben die Pflegeeinrichtungen vertretende Mitglieder von der PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz e. V.,
- 2.
drei die Pflegeeinrichtungen vertretende Mitglieder vom Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V., vom Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V. und vom Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.,
- 3.
die die Pflegekassen vertretenden Mitglieder von den Landesverbänden der Pflegekassen,
- 4.
das den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung vertretende Mitglied von diesem,
- 5.
das das fachlich zuständige Ministerium vertretende Mitglied von diesem,
- 6.
das den überörtlichen Träger der Sozialhilfe vertretende Mitglied vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung,
- 7.
das den Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. vertretende Mitglied von diesem,
- 8.
die die kommunalen Spitzenverbände vertretenden Mitglieder vom Landkreistag Rheinland-Pfalz, vom Städtetag Rheinland-Pfalz und vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz,
- 9.
drei die Pflegekräfte und andere in der pflegerischen Versorgung tätige Berufsgruppen vertretende Mitglieder von der Gewerkschaft ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland, vom Deutschen Gewerkschaftsbund Rheinland-Pfalz/Saarland und vom dbb beamtenbund und tarifunion landesbund rheinland-pfalz,
- 10.
drei die Pflegekräfte und andere in der pflegerischen Versorgung tätige Berufsgruppen vertretende Mitglieder von der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz,
- 11.
das die Belange älterer Menschen vertretende Mitglied von der Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz e. V.,
- 12.
das die Ärzteschaft vertretende Mitglied von der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz,
- 13.
das die Krankenhäuser vertretende Mitglied von der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V.,
- 14.
zwei die Pflegewissenschaft vertretende Mitglieder von den pflegewissenschaftlichen Fachbereichen rheinland-pfälzischer Hochschulen, wobei die staatlichen sowie privaten Hochschulen jeweils mit einem Mitglied vertreten sind,
- 15.
vier die Interessen und die Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen vertretende Mitglieder vom Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., vom Sozialverband Deutschland e. V., Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland, von der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e. V. und von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. und
- 16.
ein die Interessen und die Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen vertretendes Mitglied aus dem rheinland-pfälzischen Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen.