Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen Vom 27. August 1997
§ 16 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Der Realschullehreranwärter hat den Antrag auf Zulassung zur Zweiten Staatsprüfung zu dem vom Landesprüfungsamt bestimmten Zeitpunkt bei der Seminarleitung einzureichen.