§ 16
Unterrichtung des Landtags
Die Landesregierung erstattet in einem Abstand von fünf Jahren, gerechnet ab dem Jahr 1998, dem Landtag einen Bericht über
- 1.
auf die räumliche Entwicklung des Landes einwirkende Tatsachen und Entwicklungstendenzen,
- 2.
zur räumlichen Entwicklung durchgeführte Maßnahmen.