- 1
die Festsetzung und die Anordnung der Auszahlung
- 1.1
des Tabellenentgelts nach Feststellung der Entgeltgruppe sowie gegebenenfalls der Stufe der Entgelttabelle durch die jeweils zuständige Dienststelle,
- 1.2
der Ausbildungsentgelte,
- 1.3
des Entgelts der Praktikanten,
- 1.4
des Entgelts der nebenamtlich und der nebenberuflich Tätigen einschließlich der Lehrbeauftragten nach Feststellung des Entgeltsatzes durch die jeweils zuständige Dienststelle,
- 1.5
des Entgelts der geringfügig Beschäftigten nach Feststellung der Bemessungsgrundlage durch die jeweils zuständige Dienststelle,
- 1.6
des Entgelts im Krankheitsfall,
- 1.7
des Urlaubsentgelts sowie der Urlaubsabgeltung,
- 1.8
der Übergangszahlung,
- 1.9
der Arbeitgeberleistungen für Zwecke der Vermögensbildung,
- 1.10
des Strukturausgleichs,
- 1.11
der Jahressonderzahlung,
- 1.12
der Einmalzahlungen,
- 1.13
der Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld,
- 1.14
der Zuschüsse zur freiwilligen Krankenversicherung,
- 1.15
der Aufstockungsleistungen bei Altersteilzeit,
- 2
die Festsetzung und Anordnung der Auszahlung, wenn die Anspruchsvoraussetzungen - und soweit erforderlich die betragsmäßige Höhe - von der jeweils zuständigen Dienststelle festgestellt sind,
- 2.1
der tariflichen Zulagen, Zuschläge und Entschädigungen,
- 2.2
der Überstunden- und Mehrarbeitsvergütungen sowie Zeitzuschläge,
- 2.3
des Sterbegeldes,
- 2.4
der Nebenvergütungen für außergewöhnliche Dienstleistungen,
- 2.5
der Zulagen, Abfindungen und Ausgleichszahlungen nach gesetzlichen und tariflichen Vorschriften,
- 2.6
der außer- und übertariflich vereinbarten Zahlungen,
- 2.7
des Leistungsentgelts,
- 2.8
des Jubiläumsgeldes,
- 3
die Anordnung der Auszahlung der Fahrkosten, die im Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit entstanden sind,
- 4
die Feststellung der Beschäftigungszeit,
- 5
die Feststellung der Sozial- und Zusatzversicherungspflicht.