Die Zuständigkeit erstreckt sich auf die nachfolgend genannten Behörden und Einrichtungen:
- 1
das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur,
- 2
das Statistische Landesamt,
- 3
das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation,
- 4
die Vermessungs- und Katasterämter,
- 5
die Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz,
- 6
die Zentrale Verwaltungsschule,
- 7
die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz,
- 8
(gestrichen)
- 9
das Landeskriminalamt,
- 10
(gestrichen)
- 11
(gestrichen)
- 12
(gestrichen)
- 13
die Polizeipräsidien,
- 14
die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule,
- 15
die Struktur- und Genehmigungsdirektionen,
- 16
die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,
- 17
der Landesbetrieb Daten und Information,
- 18
der Landesbetrieb Mobilität,
- 19
das Ministerium der Finanzen,
- 20
das Landesamt für Steuern,
- 21
die Finanzämter,
- 22
Hochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz
- 23
die Landesfinanzschule,
- 24
der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung,
- 25
das Landesamt für Finanzen,
- 26
das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,
- 27
die Gerichte,
- 28
die Staatsanwaltschaften,
- 29
die Justizvollzugseinrichtungen,
- 30
das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie,
- 31
das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung,
- 32
die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied, die Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied und die Wilhelm-Hubert-Cüppers-Schule Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier, soweit es sich um Personal des Verwaltungs- und Sozialbereichs handelt,
- 33
das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung,
- 34
das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz,
- 35
das Landesamt für Geologie und Bergbau,
- 36
die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum,
- 37
das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur,
- 38
die öffentlichen Schulen nach § 6 Abs. 1 des Schulgesetzes und die Versuchsschulen,
- 39
die Studienseminare, ausgenommen die Leiter, die stellvertretenden Leiter sowie die Fachleiter,
- 40
die Studienseminare, soweit es sich um die Leiter, die stellvertretenden Leiter sowie die Fachleiter handelt,
- 41
das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz,
- 42
das Landesbibliothekszentrum, soweit es sich um die Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst handelt,
- 43
das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten,
- 44
das Landesuntersuchungsamt,
- 45
die Forstämter,
- 46
das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht,
- 47
die Zentralstelle der Forstverwaltung,
- 48
das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen,
- 49
der Rechnungshof Rheinland-Pfalz mit Ausnahme des § 1 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b und Nr. 6,
- 50
das Amt für Bundesbau,
- 51
die Staatskanzlei.