§ 15
Änderung der Landesverordnung
zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes
Die Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBl. S. 55, BS 2126-10) wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 1 Nr. 1 wird nach der Verweisung „des § 20 Abs. 7 Satz 1,“ die Verweisung „des § 23 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 8 Satz 1 und 2,“ eingefügt.
- 2.
In § 4 Nr. 1 wird die Verweisung „§ 11 Abs. 2 Satz 1“ durch die Verweisung „§ 11 Abs. 3 Satz 1“ ersetzt.
- 3.
In § 5 Nr. 1 wird die Verweisung „§ 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1“ durch die Verweisung „§ 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und 4 Satz 1“ ersetzt.
- 4.
In § 6 Nr. 1 wird die Verweisung „§ 11 Abs. 3 Satz 1“ durch die Verweisung „§ 11 Abs. 4 Satz 1“ ersetzt.