- 1.
das Verfassungsrecht - einschließlich der Vertretung der Landesregierung in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten - und das allgemeine Völkerrecht,
- 2.
das Bürgerliche Recht und die Sonderprivatrechte, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Ressorts besteht, sowie das Strafrecht einschließlich des Nebenstrafrechts, das Gerichtsverfassungs- und das Verfahrensrecht der Gerichte einschließlich des einschlägigen Kostenrechts,
- 3.
die Aufsicht über die Rechtspflege; das Dienstrecht der Richterschaft, einschließlich des Disziplinar- und Personalvertretungsrechts,
- 4.
die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften,
- 5.
den Strafvollzug, das Gesundheitsmanagement im Strafvollzug,
- 6.
die Landesstiftung Opferschutz, die Stiftung Entschuldungshilfe für Straffällige in Rheinland-Pfalz,
- 7.
die Prüfung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen in rechtlicher und gesetzestechnischer Hinsicht,
- 8.
das Staats- und Amtshaftungsrecht,
- 9.
die Rechtsbereinigung und -vereinfachung,
- 10.
die Zentrale Stelle für die Bereinigung der Verwaltungsvorschriften,
- 11.
die Sammlung des bereinigten Landesrechts Rheinland-Pfalz,
- 12.
das Verkündungsrecht,
- 13.
die Ausübung des Begnadigungsrechts, soweit dieses nicht der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten vorbehalten oder auf andere Ministerinnen und Minister übertragen ist,
- 14.
die Organisation der Gerichte und Staatsanwaltschaften,
- 15.
das Notarwesen, das Rechtsanwaltswesen und das Rechtsdienstleistungswesen,
- 16.
die Durchführung des Rechtshilfeverkehrs mit dem Ausland,
- 17.
die Leitung und Beaufsichtigung aller sonstigen Angelegenheiten der Justizverwaltung,
- 18.
das Ausbildungs- und Prüfungswesen sowie die Fortbildung für die Bereiche Justiz und Justizvollzug.