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Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz Vom 18. Mai 2016 § 10 Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und KulturDer Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur umfasst die Angelegenheiten der Hochschulen, der Förderung der Wissenschaft, Forschung und Lehre, der Weiterbildung sowie alle kulturellen Angelegenheiten, insbesondere
- 1.
das Hochschulwesen, - 2.
die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre, - 3.
die Ausbildungsförderung, - 4.
die wirtschaftsnahe Forschung und Forschungsinfrastruktur sowie den Wissenstransfer, soweit nicht die Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau gegeben ist, - 5.
das wissenschaftliche Bibliothekswesen, - 6.
das Archivwesen, die Museen und die Bibliotheken, - 7.
die Förderung der bildenden Kunst, der Musik und der Literatur, - 8.
die Generaldirektion Kulturelles Erbe einschließlich Denkmalpflege, Archäologie, Burgen, Schlösser, Altertümer und Landesmuseen, - 9.
die Beziehungen des Staates zu den Religionsgemeinschaften, - 10.
das Theaterwesen sowie die freie Szene, - 11.
die Filmförderung, - 12.
die Staatsorchester, - 13.
das Weltkulturerbe, - 14.
die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, - 15.
die allgemeine, politische und berufliche Weiterbildung.
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