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Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz Vom 18. Mai 2016 § 4 Ministerium der FinanzenDer Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen umfasst die Finanz- und Bauangelegenheiten, insbesondere - 1.
den Landeshaushalt, insbesondere Aufstellung, Vollzug und Rechnungslegung sowie Entlastung der Landesregierung, - 2.
das Haushaltsrecht und die Haushaltssystematik, - 3.
die allgemeinen Angelegenheiten des Anordnungs-, Kassen- und Rechnungswesens, - 4.
das Landesgebührenrecht, - 5.
die finanzwirtschaftlichen Grundsatzfragen, die Finanzplanung, - 6.
die kommunalen Finanzangelegenheiten und den Finanzausgleich, den Länderfinanzausgleich, - 7.
die Kreditaufnahme für den Landeshaushalt, die Wirtschaftlichkeitsanalysen, die Schuldenverwaltung, - 8.
die Landeshauptkasse, - 9.
die Verwaltung der Gemeinschafts-, Landes- und Realsteuern sowie der Bundessteuern und der Steuern der Kirchen und Religionsgemeinschaften, soweit Landesfinanzbehörden damit beauftragt sind, - 10.
das Recht der steuerberatenden Berufe, - 11.
das finanzielle öffentliche Dienstrecht (Besoldungsrecht, Versorgungsrecht, Tarifrecht, Beihilferecht, Reise- und Umzugskostenrecht), - 12.
das behördliche Kraftfahrwesen, die Fernsprechdienstanschlüsse, - 13.
die Aufsicht über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), die Angelegenheiten der ISB im Bereich Bürgschaften und Garantien, die Finanzhilfen der Kredit-Garantiegemeinschaften (KGG), die Landesbürgschaften, - 14.
die Bescheinigende Stelle Rheinland-Pfalz für EU-Agrarförderung, - 15.
das Transparenzrichtlinie-Gesetz, - 16.
den Lastenausgleich, - 17.
die Grundsatzfragen der Beteiligungsverwaltung, die Verwaltung der Beteiligungen des Landes einschließlich der Staatsbäder, - 18.
das Lotteriewesen nach § 4 Abs. 1 des Landesglücksspielgesetzes, - 19.
die Wiedergutmachung, - 20.
die soziale Wohnraumförderung, die technischen Angelegenheiten des Wohnungs- und Städtebaus, das Wohngeld, die Wohnungsmodernisierungen, die Förderung der Wohnungskonversion, - 21.
den staatlichen Hochbau, - 22.
das Bauordnungs- und -planungsrecht, das Architektenrecht, - 23.
die öffentlich privaten Partnerschaften (Public Private Partnerships - PPP).
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