§ 5
In-Kraft-Treten
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der §§ 2 bis 4 am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die §§ 2 bis 4 treten am 1. April 2003 in Kraft.
(2) Sind bis zum 31. März 2003 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, werden die §§ 2 bis 4 gegenstandslos.
(3) Der Tag, an dem
- 1.
der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nach seinem § 28 Abs. 1 in Kraft tritt oder gegenstandslos wird und
- 2.
die §§ 2 bis 4 nach Absatz 1 Satz 2 in Kraft treten oder nach Absatz 2 gegenstandslos werden, wird vom Ministerpräsidenten im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.
Mainz, den 6. März 2003
Der Ministerpräsident
Kurt Beck