Landesverordnung
über die Vergütung von Leistungen freiberuflich tätiger Hebammen
und Entbindungspfleger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung
Vom 15. Dezember 2015
§ 3
Für vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erbrachte berufsmäßige Leistungen sind Vergütungen nach dem bisher geltenden Recht (
§ 4
Abs. 2) zu erheben.