§ 6
Rechtsstellung der Mitglieder
(1) Die Mitglieder der Gutachterstelle sind ehrenamtlich tätig. Sie haben ihr Amt gewissenhaft und unparteiisch auszuüben und sind bei ihrer Entscheidung an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
(2) Die Mitglieder erhalten von der Landesärztekammer eine Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwand.