Landesgesetz über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (Landesgesetz zur Ausführung des Kastrationsgesetzes - AGKastrG -) Vom 22. Dezember 1970
§ 18 Verfahrenskosten
Das Verfahren vor der Gutachterstelle ist gebühren- und auslagenfrei.