§ 11
Feststellungen zur Entwicklung des Kindes
(1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter meldet der Schulbehörde und dem Gesundheitsamt die Zahl der angemeldeten schulpflichtigen Kinder bis zum 15. Oktober und die Zahl der angemeldeten nicht schulpflichtigen Kinder bis zum 15. März. Die offensichtlich oder vermutlich beeinträchtigten Kinder sind namentlich mit der Anschrift der Eltern und der Art der Beeinträchtigung aufzuführen.
(2) Vom Gesundheitsamt wird im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter die schulärztliche Untersuchung aller angemeldeten Kinder vorgenommen. § 51 Abs. 2 gilt entsprechend.
(3) Für schulpflichtige Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, wird von der Grundschule eine Überprüfung vorgenommen, ob Sprachförderbedarf besteht. Zum Besuch des Kindergartens wird geraten. Bei der Feststellung des Sprachförderbedarfs werden Wortschatz, Anweisungsverständnis, aktiver Gebrauch der deutschen Sprache und Elemente der Spracherwerbskompetenz überprüft. Wird ein Sprachförderbedarf festgestellt, soll die Teilnahme an Sprachfördermaßnahmen empfohlen werden. Wird der Empfehlung nicht gefolgt, soll die Teilnahme angeordnet werden. Die Grundschule informiert die Eltern darüber, an welchen Kindergärten in Wohnortnähe nach Auskunft des zuständigen Jugendamtes Sprachfördermaßnahmen angeboten werden. Die Eltern legen der Grundschule eine Anmeldebestätigung des Kindergartens vor. Die Grundschule informiert das zuständige Jugendamt über die Zahl der Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf.
(4) Das Gesundheitsamt benennt bis zum 31. Januar der zuständigen Grundschule unter Angabe von Gründen die Kinder, deren körperliche Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit im Unterricht noch nicht erwarten lässt. Für die nicht schulpflichtigen Kinder erfolgt diese Meldung bis zum 31. Mai.
(5) Die Grundschule soll sich über die Entwicklung der angemeldeten noch nicht schulpflichtigen Kinder mit dem Kindergarten verständigen, wenn die Eltern zugestimmt haben. Die Schule kann insbesondere durch Gespräche mit Eltern und Kindern und in Spielsituationen oder durch andere geeignete Maßnahmen Hinweise für die Schulaufnahme gewinnen.