§ 53
Übersicht über die über das Ende des
Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
Die Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen ist wie folgt zu gliedern:
- 1.
Aufwandsermächtigungen,
- 2.
Auszahlungsermächtigungen und
- 3.
Ermächtigungen für die Aufnahme von Investitionskrediten.
In der Übersicht sind ferner die aus Verpflichtungsermächtigungen in den kommenden Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen darzustellen.