Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Garagenverordnung - GarVO -) Vom 13. Juli 1990
§ 17 Brandmeldeanlagen
Geschlossene Mittel- und Großanlagen müssen Brandmeldeanlagen haben, wenn sie mit baulichen Anlagen oder Räumen in Verbindung stehen, für die Brandmeldeanlagen erforderlich sind.