Inhaltsübersicht |
Erster Abschnitt Organisation der Feuerwehr |
§ 1 | Aufstellung der Gemeindefeuerwehr |
§ 2 | Gliederung |
§ 3 | Einrichtungen und Ausstattung mit Fahrzeugen und Sonderausrüstungen |
§ 4 | Persönliche Ausrüstung der Feuerwehrangehörigen, Funktionsbezeichnungen und Dienstgrade |
Zweiter Abschnitt Überörtliche Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz |
§ 5 | Bauliche Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen |
§ 6 | Planung |
§ 7 | Kosten |
§ 8 | Beteiligung der Gemeinden |
Dritter Abschnitt Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und Kreisausbildern |
§ 9 | Allgemeines, Ausbildungsinhalte, Anerkennung |
§ 10 | Ausbildung zum Truppmann |
§ 11 | Ausbildung zum Truppführer |
§ 12 | Technische Ausbildung |
§ 13 | Ausbildung zum Gruppenführer |
§ 14 | Ausbildung zum Zugführer |
§ 15 | Ausbildung zum Verbandsführer und zum Wehrleiter |
§ 16 | Durchführung der Ausbildung |
§ 17 | Nachweis der Ausbildung |
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Vierter Abschnitt Bestellung von ehrenamtlichen Fach- und Führungskräften |
§ 18 | Ehrenamtliche Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr |
§ 19 | Kreisfeuerwehrinspekteure |
§ 20 | Führer von Einheiten des Katastrophenschutzes im Landkreis |
§ 21 | Feuerwehr-Fachberater, Feuerwehrärzte |
§ 22 | Kreisausbilder, Ausbilder in kreisfreien Städten |
Fünfter Abschnitt Führung von Jugendfeuerwehren und ihrer Vorbereitungsgruppen |
§ 23 | Betreuer einer Vorbereitungsgruppe für die Jugendfeuerwehr |
§ 24 | Jugendfeuerwehrwarte |
§ 25 | Kreisjugendfeuerwehrwarte |
Sechster Abschnitt Ausbildung und Bestellung von hauptamtlichen oder hauptberuflichen Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr |
§ 26 | Ausbildung und Bestellung |
Siebter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen |
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§ 27 | Übergangsbestimmung |
§ 28 | Inkrafttreten |