Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge in
den Fachbereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung sowie Ernährung und Hauswirtschaft
Vom 2. Oktober 2003
§ 2
Ziel der Fachschule
Ziel des ganzheitlichen und handlungsorientierten Lernprozesses in der Fachschule ist der Erwerb qualifizierter beruflicher Handlungskompetenz als Voraussetzung für Mobilität im Beruf und am Arbeitsplatz sowie die Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zum lebensbegleitenden Lernen. Die Fachschule führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen sowie zu Teil- und Zusatzqualifikationen der beruflichen Fort- und Weiterbildung und ermöglicht den Erwerb der Zugangsberechtigung zur Fachhochschule in Rheinland-Pfalz. Sie befähigt Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung, die aufgrund des permanenten technischen und wirtschaftlichen Wandels veränderten und gestiegenen beruflichen Anforderungen zu bewältigen sowie eigenverantwortliche und selbständige Tätigkeiten wahrzunehmen. Die Bildungsgänge der Fachschulen berücksichtigen den veränderten Qualifizierungsbedarf in der Wirtschaft und die beruflichen Qualifizierungsbedürfnisse des Einzelnen.