Landesverordnung über Zuständigkeiten für die Durchführung des Entwicklungsprogramms
„Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE)“ im Rahmen
des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Vom 5. Juli 2016
§ 4
(1) Zuständig für die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen und der Ex-Post-Kontrollen gemäß den Artikeln 24 bis 26, 30 bis 43 und 49 bis 53 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel. Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel stellt die Einhaltung des vorgeschriebenen Kontrollumfangs sicher und leitet die Kontrollergebnisse den für die betreffenden Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 und § 3 zuständigen Behörden zu.
(2) Zuständig für die Durchführung der Kontrollen in Bezug auf die Einhaltung der betreffenden Anforderungen und Standards gemäß Artikel 67 Abs. 1 Buchst. a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel, soweit keine andere Zuständigkeitsbestimmung getroffen ist.
(3) Die Fachaufsicht über das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel hinsichtlich der in den Absätzen 1 und 2 genannten Aufgaben obliegt dem für die Angelegenheiten der Landwirtschaft zuständigen Ministerium.