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Landesbesoldungsgesetz (LBesG) Vom 18. Juni 2013 *)Besoldungsgruppe A 12 (kw)Konrektorin, Konrektor - -
als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern3) -
Lehrerin, Lehrer - -
als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern4) -
Fußnoten
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