Besoldungsgruppe A 15 (kw)
Realschulrektorin, Realschulrektor
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einer Realschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern -
Regierungsschuldirektorin, Regierungsschuldirektor
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mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen, Realschulen, Gymnasien oder berufsbildenden Schulen bei Verwendung am Pädagogischen Zentrum,
bei Verwendung am Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung -
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als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Direktorin oder des Direktors des Pädagogischen Zentrums -
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als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Direktorin oder des Direktors des Instituts für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung -
Fußnoten