§ 3
Bestandteile der Anerkennung
Die Anerkennung als Erste Staatsprüfung umfasst nach Maßgabe der Vorschriften für die einzelnen Lehrämter
- 1.
die Bachelorprüfung des lehramtsbezogenen Studiengangs und
- 2.
die Prüfungsleistungen des lehramtsbezogenen Masterstudiengangs.