Landesgesetz
über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Rheinauen
Vom 22. November 2013
§ 6
Die Gemeinden Altrip, Neuhofen, Otterstadt und Waldsee können für die dortigen Grundschulen auch nach der Gebietsänderung Schulträger bleiben. Einer Zustimmung der neuen Verbandsgemeinde und der Schulbehörde dazu bedarf es nicht.