§ 8
Unterrichtsorganisation
(1) Der Unterricht wird in folgenden Fächern erteilt:
- 1.
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Pflichtfächer:
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Deutsch 12 Wochenstunden
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Geschichte 2 Wochenstunden
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Sozialkunde 2 Wochenstunden
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Erdkunde 2 Wochenstunden
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Englisch 6 Wochenstunden
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Mathematik 4 Wochenstunden
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Biologie 2 Wochenstunden
- 2.
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Wahlpflichtfächer:
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Physik oder Chemie 2 Wochenstunden
(2) Bei Bedarf ist neben den genannten Fächern Religionslehre oder Ethik als ein- oder zweistündiges Fach anzubieten.