§ 56
Zeugnisse in der Schule mit dem
Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung
(1) Für das erste Halbjahr der Klassenstufe 1 wird kein Zeugnis ausgestellt.
(2) Die Zeugnisse enthalten keine Noten und keine Leistungsbeurteilungen, sondern beschreiben die kognitive, soziale, motorische und psychische Entwicklung sowie die Mitarbeit und das Verhalten. Die Darstellung der Lernfortschritte erfolgt auf der Grundlage der individuellen Lernziele. Negative Wertungen sind zu vermeiden.
(3) Nach Beendigung des Besuchs der Schule erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Abschlusszeugnis, in dem ihre besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten, ihr Arbeitsverhalten, ihr emotionales und soziales Verhalten und ihre Belastbarkeit dargestellt werden.