§ 10
Nutzung
(1) Der Zugang zur Transparenz-Plattform ist kostenlos und in anonymer Form zu ermöglichen. Er soll auch in Dienstgebäuden der Landesverwaltung gewährleistet werden.
(2) Die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung von Informationen ist frei, soweit nicht Rechte Dritter dem entgegenstehen. Die transparenzpflichtigen Stellen sollen sich Nutzungsrechte bei der Beschaffung von Informationen einräumen lassen, soweit dies für eine freie Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung erforderlich und angemessen ist.
(3) Schränkt eine transparenzpflichtige Stelle die Nutzung von Informationen ein, soll sie dies vor der Veröffentlichung der Informationen gegenüber der oder dem Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzeigen.
Fußnoten