Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus,
Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien
(Übergreifende Schulordnung)
Vom 12. Juni 2009
§ 79
10. Schuljahr zur Erlangung der Qualifikation der Berufsreife
(1) Für Schülerinnen und Schüler, die die Klassenstufe 9 nicht mit der Berufsreife abgeschlossen haben, kann an Realschulen plus im 10. Schuljahr eine besondere Klasse zur Erlangung der Qualifikation der Berufsreife eingerichtet werden. Das Bildungsangebot erfolgt in verpflichtender Ganztagsschulform und integriert zusätzliche berufsorientierte Inhalte. Die Fächer sind in Lernbereichen zusammengefasst.
(2) Das Abschlusszeugnis des besonderen 10. Schuljahres mit der Feststellung der Qualifikation der Berufsreife erhalten Schülerinnen und Schüler, die in keinem Lernbereich eine Note unter „ausreichend" haben.