Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus,
Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien
(Übergreifende Schulordnung)
Vom 12. Juni 2009
§ 22
Benotung der zweiten Fremdsprache
beim Wechsel zum Gymnasium nach
der Orientierungsstufe
Wer nach der Orientierungsstufe zum Gymnasium wechselt und dort in der Klassenstufe 7 erstmals eine zweite Fremdsprache belegt, wird für seine Leistungen in diesem Fach erstmals im Jahreszeugnis benotet.