§ 2
Gebiet
(1) Das Biosphärenreservat Pfälzerwald umfasst die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Hauenstein, Lambrecht (Pfalz), Annweiler am Trifels und Teile der Städte Pirmasens, Kaiserslautern, Neustadt an der Weinstraße, Landau in der Pfalz, Bad Dürkheim und Grünstadt sowie Teile der Verbandsgemeinden Pirmasens-Land, Rodalben, Waldfischbach-Burgalben, Enkenbach-Alsenborn, Landstuhl, Eisenberg (Pfalz), Winnweiler, Bad Bergzabern, Edenkoben, Landau-Land, Maikammer, Deidesheim, Freinsheim, Leiningerland und Wachenheim an der Weinstraße.
(2) Das Gebiet des Biosphärenreservats Pfälzerwald ergibt sich aus der topografischen Übersichtskarte in der Anlage.
(3) Die Grenzen des Biosphärenreservats Pfälzerwald ergeben sich aus den Grenzkarten im Maßstab 1 : 1000. Die umgrenzenden Straßen, Bahnlinien und Wege gehören nicht zum Gebiet des Biosphärenreservats Pfälzerwald.
(4) Die Übersichtskarte und die Grenzkarten sind Bestandteil dieser Rechtsverordnung. Sie werden im Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz geführt und auf Datenträgern und archivmäßig gesichert niedergelegt und verwahrt. Sie werden zusätzlich im Internet bekannt gemacht und können bei den für das Gebiet zuständigen unteren Naturschutzbehörden eingesehen werden.