Landesverordnung über die Prüfungen von Lehrkräften zum Wechsel des Laufbahnzweiges (Lehrkräfte-Wechselprüfungsverordnung) Vom 29. April 2014
§ 13 Ausschluss der elektronischen Form
Niederschriften, Beurteilungen sowie Zeugnisse und Bescheide über die Nichtzulassung zur Wechselprüfung und das Nichtbestehen der Wechselprüfung in elektronischer Form sind ausgeschlossen.