§ 2
§ 1
findet keine Anwendung auf Bauprodukte, die die CE-Kennzeichnung aufgrund der
Verordnung (EU) Nr. 305/2011
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/10/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 88 S. 5; 2013 Nr. L 103 S. 10) in der jeweils geltenden Fassung tragen.
§ 18 Abs. 2 LBauO
bleibt unberührt.
Fußnoten ...