Landesgesetz für psychisch kranke Personen
(PsychKG)
Vom 17. November 1995
§ 39
Verwaltungsvorschriften
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erläßt das fachlich zuständige Ministerium im Einvernehmen mit den Ministerien, deren Geschäftsbereich berührt wird.