Inhaltsübersicht |
Erster Teil Wahlen |
Erstes Kapitel Wahl des Personalrats |
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen über Vorbereitung und Durchführung der Wahl |
§ 1 | Wahlvorstand, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Bekanntmachungen |
§ 2 | Feststellung der Beschäftigtenzahl und Verzeichnis der Wahlberechtigten |
§ 3 | Einspruch gegen das Verzeichnis der Wahlberechtigten |
§ 4 | Vorabstimmungen für die Wahl |
§ 5 | Ermittlung der Größe des Personalrats, Verteilung der Sitze auf die Gruppen |
§ 6 | Wahlausschreiben |
§ 7 | Wahlvorschläge, Einreichungsfrist |
§ 8 | Inhalt der Wahlvorschläge |
§ 9 | Sonstige Erfordernisse |
§ 10 | Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge |
§ 11 | Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen |
§ 12 | Bezeichnung der Wahlvorschläge |
§ 13 | Bekanntgabe der Wahlvorschläge |
§ 14 | Sitzungsniederschriften |
§ 15 | Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe |
§ 16 | Wahlhandlung |
§ 17 | Schriftliche Stimmabgabe |
§ 18 | Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen |
§ 19 | Stimmabgabe in besonderen Fällen |
§ 20 | Feststellung des Wahlergebnisses |
§ 21 | Wahlniederschrift |
§ 22 | Benachrichtigung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber |
§ 23 | Bekanntmachung des Wahlergebnisses |
§ 24 | Aufbewahrung der Wahlunterlagen |
Zweiter Abschnitt Besondere Bestimmungen für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreterinnen und Gruppenvertreter |
Erster Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl) |
§ 25 | Voraussetzungen für die Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe |
§ 26 | Ermittlung der gewählten Vertreterinnen und Vertreter bei Gruppenwahl |
§ 27 | Ermittlung der gewählten Gruppenvertreterinnen und Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl |
Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlags (Mehrheitswahl) |
§ 28 | Voraussetzungen für die Mehrheitswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe |
§ 29 | Ermittlung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber |
Dritter Abschnitt Besondere Bestimmungen für die Wahl eines Personalratsmitglieds oder einer Gruppenvertreterin oder eines Gruppenvertreters (Mehrheitswahl) |
§ 30 | Voraussetzungen für die Mehrheitswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe, Wahlergebnis |
Zweites Kapitel Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung |
§ 31 | Vorbereitung und Durchführung der Wahl |
Drittes Kapitel Wahl der Stufenvertretung |
Erster Abschnitt Wahl des Bezirkspersonalrats |
§ 32 | Entsprechende Anwendung der Bestimmungen über die Wahl des Personalrats |
§ 33 | Leitung der Wahl, Bekanntmachung des Bezirkswahlvorstands |
§ 34 | Feststellung der Beschäftigtenzahl, Verzeichnis der Wahlberechtigten |
§ 35 | Ermittlung der Größe des Bezirkspersonalrats, Verteilung der Sitze auf die Gruppen |
§ 36 | Gleichzeitige Wahl |
§ 37 | Wahlausschreiben |
§ 38 | Sitzungsniederschrift |
§ 39 | Stimmabgabe, Stimmzettel |
§ 40 | Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses |
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Zweiter Abschnitt Wahl der Bezirksjugend- und Auszubildendenvertretung |
§ 41 | Vorbereitung und Durchführung der Wahl |
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Dritter Abschnitt Wahl des Hauptpersonalrats |
§ 42 | Entsprechende Anwendung der Bestimmungen über die Wahl des Bezirkspersonalrats |
§ 43 | Leitung der Wahl |
§ 44 | Durchführung der Wahl nach Bezirken |
Vierter Abschnitt Wahl der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung |
§ 45 | Vorbereitung und Durchführung der Wahl |
Viertes Kapitel Wahl des Gesamtpersonalrats und Bildung der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung |
§ 46 | Wahl des Gesamtpersonalrats |
§ 47 | Bildung der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung |
Zweiter Teil Besondere Formbestimmung |
§ 48 | Ausschluss der elektronischen Form |
Dritter Teil Sonstige Bestimmungen, Schlußbestimmung |
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§ 49 | Privatschulen |
§ 50 | Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an landwirtschaftlichen berufsbildenden Schulen und für den höheren landwirtschaftlichen oder haus- und ernährungswirtschaftlichen Beratungsdienst |
§ 51 | Berechnung von Fristen |
§ 52 | Aufwandsentschädigung |
§ 53 | Inkrafttreten, Übergangsbestimmung |