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Landesbesoldungsgesetz
(LBesG)
Vom 18. Juni 2013
*)
Besoldungsgruppe A 12 (kw)
Konrektorin, Konrektor
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als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
3)
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Lehrerin, Lehrer
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als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern
4)
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Fußnoten ...
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