§ 20
Sonstige Aufgaben der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist zuständig für
- 1.
-
die Wahl des Vorstands,
- 2.
-
die vorzeitige Abberufung des Vorstands,
- 3.
-
die Feststellung des Haushaltsplans (
§ 28 Abs. 2 und 3
),
- 4.
-
die Festsetzung der Beiträge (
§ 29 Abs. 3
),
- 5.
-
die Wahl der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer (
§ 28 Abs. 4 Satz 2
),
- 6.
-
die Entlastung des Vorstands aufgrund der Haushaltsrechnung und des Ergebnisses der Rechnungsprüfung (
§ 28 Abs. 4
),
- 7.
-
die Festsetzung der Entschädigung für die Mitglieder der Organe der Architektenkammer (
§ 17 Abs. 4 Satz 2
und
§ 25 Abs. 5
).