Herabsetzung des Schutzniveaus einer Wohnnutzung aufgrund einer Lärmimmissionsvorbelastung; Anforderungen des Gebots der Konfliktbewältigung bei Überplanung einer Parkanlage in einer Gemengelage
Leitsatz
1. Zur Herabsetzung des Schutzniveaus einer Wohnnutzung aufgrund einer Lärmimmissionsvorbelastung durch in der Nachbarschaft bereits bestehende Sportanlagen.(Rn.68)
2. Zu den Anforderungen des Gebots der Konfliktbewältigung bei Überplanung einer Parkanlage in einer Gemengelage aus bestehenden Sport-, Freizeit- und Wohnnutzungen.(Rn.58)
Fundstellen
DVBl 2017, 1500-1506 (Leitsatz und Gründe) BauR 2018, 62-69 (Leitsatz und Gründe) BImSchG-Rspr § 3 Nr 170 (red. Leitsatz und Gründe)