Leitsatz
Die zur Erfüllung einer bestehenden Verkehrssicherungspflicht (hier: Winterdienst) erfolgte vollständige Übertragung der Aufgaben auf einen Hausmeisterservice führt zur Befreiung der Verpflichtung zur Vornahme eigener Handlungen des Verkehrssicherungspflichtigen.(Rn.9)
Ein Dritter hat keinen Anspruch auf Einsatz zwar vorhandener, aber nicht geschuldeter weiterer Maßnahmen (hier: Einschaltung einer Tiefgaragenzufahrtsheizung).(Rn.9)
Verfahrensgang
vorgehend AG Mainz, 3. März 2017, Az: 79 C 248/16, Urteil