Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus,
Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien
(Übergreifende Schulordnung)
Vom 12. Juni 2009
§ 23
In den Klassenstufen 7 bis 10 der Realschule plus und der Integrierten Gesamtschule wird der Unterricht im Klassenverband und nach Maßgabe der §§ 24 bis 27 in je nach Leistung sowie nach Begabung und Neigung differenzierten Klassen, Kursen oder klasseninternen Lerngruppen erteilt. Beim Unterricht im Klassenverband in der Integrierten Gesamtschule und der Integrativen Realschule soll durch innere Differenzierung auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden.