Anlage 6
Amtsbezüge
Die Zuständigkeit erstreckt sich auf
- 1
Die Festsetzung und die Anordnung der Auszahlung
- 1.1
des Amtsgehalts,
- 1.2
des Familienzuschlags,
- 1.3
der Dienstaufwandsentschädigung,
- 2
die Festsetzung und die Anordnung der Auszahlung der Trennungsentschädigung, wenn die Anspruchsvoraussetzungen von der jeweils zuständigen Dienststelle festgestellt sind.