Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Rheinauen Vom 22. November 2013
§ 13
Für die bisherige Verbandsgemeinde Waldsee ist eine Schlussbilanz zum 30. Juni 2014 aufzustellen. Für die neue Verbandsgemeinde ist eine Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 2014 aufzustellen.