§ 11
(1) Die am 30. Juni 2014 vorhandenen Zahlungsmittelbestände der bisherigen Verbandsgemeinde Waldsee werden zum 1. Juli 2014 anteilig den Ortsgemeinden Otterstadt und Waldsee übertragen. Die Aufteilung der Zahlungsmittelbestände erfolgt entsprechend dem Verhältnis der auf die Ortsgemeinden Otterstadt und Waldsee entfallenden jahresdurchschnittlichen Umlagegrundlagen für die Verbandsgemeindeumlagen der Jahre 2008 bis 2013. Die am 30. Juni 2014 vorhandenen Zahlungsmittelbestände der Gemeinden Altrip, Neuhofen, Otterstadt und Waldsee verbleiben bei ihnen.
(2) Mit der Gebietsänderung gehen die Verbindlichkeiten und Forderungen der bisherigen Verbandsgemeinde Waldsee, die Verbindlichkeiten und Forderungen der Gemeinden Altrip und Neuhofen im Bereich der Abwasserbeseitigung und die Verbindlichkeiten und Forderungen der Gemeinde Altrip im Bereich der Wasserversorgung auf die neue Verbandsgemeinde über. Im Übrigen gehen Verbindlichkeiten und Forderungen der Gemeinden Altrip und Neuhofen mit der Gebietsänderung nicht auf die neue Verbandsgemeinde über.